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Die Niedersächsische Landeszentrale für politische Bildung (LpB) vergibt auch in 2026 Fördermittel für die Umsetzung von Aktivitäten im Bereich politische Medienkompetenz. Der Antragzeitraum läuft bis zum 15.06.2026 – der Umsetzungszeitraum ist vom 01.12.2026 bis 31.12.2027.
Die Niedersächsische Landeszentrale für politische Bildung fasst unter politischer Medienkompetenz drei Ansätze für die politische Bildung in Niedersachsen zusammen und fördert Projekte in diesen Bereichen:
Der Einsatz und die kritische Reflexion von digitalen Bildungstools in der politischen Bildung. Gefördert werden Vorhaben, die mit digitalen Medien und Methoden innovative Ansätze politischer Bildung verfolgen.
Rückt das wechselseitige Verhältnis von Demokratie und Digitalisierung in den Fokus und analysiert die notwendigen Fähigkeiten für Teilhabe an demokratischen Prozessen in einer digitalisierten Welt. Gefördert werden Vorhaben, die Beteiligung und Teilhabe an Politik mit digitalen Angeboten ermöglichen.
Umfasst Formate der politischen Bildung zu netzpolitischen Themen, die den Einfluss von (digitalen) Medien auf Gesellschaft und Politik behandeln. Gefördert werden Vorhaben, die politische Bildung zu den Themen Öffentlichkeit, Medien und Medienpolitik betreiben und für die reflektierte Nutzung von Medien schulen.
Im Rahmen der Förderung können verschiedene Projekte der politischen Bildung umgesetzt werden. Hierzu zählen geeignete Formate der Medien- und Bildungsarbeit wie beispielsweise:
Nicht gefördert werden können:
Wir freuen uns auf Bewerbungen aller Projekte, die in das Förderprofil zur politischen Medienkompetenz passen und zwischen dem 01.12.2026 und dem 31.12.2027 durchgeführt werden. Darüber hinaus gibt es weitere Kriterien, die Sie erfüllen müssten. Zum Beispiel ist uns als LpB die Stärkung regionaler Projekte ein besonderes Anliegen. Deshalb fördern wir ausschließlich Projekte aus und für Niedersachsen. Die Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen zur Förderung der Politischen Medienkompetenz in Niedersachsen finden Sie hier zum Download.
Politische Medienkompetenz verfolgt den Anspruch, Barrieren der politischen Teilhabe im digitalen und analogen Raum abzubauen. Wir möchten deshalb diejenigen Projekte, die diesen Anspruch teilen und abbilden, besonders ermutigen, sich zu bewerben. Darüber hinaus möchten wir darauf hinwirken, dass sich die Vielzahl von Perspektiven und Erfahrungen einer diversen Gesellschaft auch in der Landschaft der politischen Bildung widerspiegelt. Aus diesem Grund sind Bewerbungen von beispielsweise migrantischen Selbstorganisationen, People of Color, Jüdinnen_Juden oder Menschen mit Behinderungen ausdrücklich erwünscht. Eine deutsche Staatsbürgerschaft der Antragsteller_innen ist keine Voraussetzung.
Die Höhe der Förderung beträgt je Projekt mindestens 1.000 Euro und höchstens 7.000 Euro.
Sie müssen einen (Wohn-)Sitz, eine Niederlassung oder den Arbeitsschwerpunkt in Niedersachsen haben und eine verantwortliche Ansprechperson bestimmen.
Im Rahmen dieses Förderprogrammes können wir unterschiedliche Projektausgaben fördern. Dabei darf die beantragte Fördersumme 90 % der zuwendungsfähigen Gesamtausgaben nicht überschreiten. Sie müssen somit einen Eigenanteil in Höhe von 10 % in das Projekt einbringen. Nur in begründeten Ausnahmefällen darf der Förderanteil höher sein. Die beantragten Ausgaben müssen angemessen, notwendig und unmittelbar dem Projekt zuordbar sein.
Folgende Sachausgaben können gefördert werden:
Ebenfalls können vorhabenbezogene Honorarausgaben gefördert werden. Davon ausgenommen sind Personalausgaben für Festangestellte.
Weitere Informationen zu förderfähigen Ausgaben finden Sie in den FAQs.
Der Förderantrag, auch Zuwendungsantrag genannt, muss vollständig ausgefüllt und unterschrieben per Mail eingereicht werden. Nur so können wir über eine Förderung entscheiden. Grundlage für den Zuwendungsantrag ist die Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen zur Förderung der Politischen Medienkompetenz in Niedersachsen. Berücksichtigen Sie dabei bitte auch die Allgemeinen Nebenbestimmungen zur Projektförderung (ANBest-P) oder im Falle von Gebietskörperschaften die Allgemeinen Nebenbestimmungen für Zuwendungen zur Projektförderung an Gebietskörperschaften und Zusammenschlüsse von Gebietskörperschaften (ANBest-Gk).
Senden Sie den ausgefüllten und unterzeichneten Antrag auf Förderung im Bereich der politischen Medienkompetenz inkl. dem ausgeglichenen Ausgaben- und Finanzierungsplan bitte bis zum 15.06.2026 an folgende E-Mail-Adresse: foerderung.medienkompetenz{auf}lpb.niedersachsen{punkt}de
Ein Anspruch auf Gewährung einer Zuwendung besteht nicht. Wir entscheiden auf Grundlage unseres pflichtgemäßen Ermessens im Rahmen der verfügbaren Haushaltsmittel.
Für weitere Fragen zur Förderung steht Heiner Coors, Mail: foerderung.medienkompetenz{auf}lpb.niedersachsen{punkt}de, Telefon: 0511 120 7510 zur Verfügung.
Alle Unterlagen und weitere Informationen zum Förderprogramm sind unter demokratie.niedersachsen.de/startseite/angebote/politische_medienkompetenz/forderung/forderprogramm-politische-medienkompetenz-2026-250072.html hinterlegt.