Inhaltsverzeichnis |
Die Ehrenamtskarte soll das gesellschaftliche Engagement vor allem durch Vergünstigungen und eine Würdigung attraktiver machen.
Für den Bezug der Ehrenamtskarte muss man mindestens 18 Jahre alt sein und eine freiwillige gemeinwohlorientierte Tätigkeit ohne Bezahlung von mindestens fünf Stunden in der Woche bzw. 250 Stunden im Jahr ausüben.
Zum Zeitpunkt der Beantragung einer Ehrenamtskarte muss das freiwillige Engagement bereits mindestens drei Jahre (oder jeweils seit Bestehen der Organisation) erbracht werden und es soll auch zukünftig fortgesetzt werden.
Die Ehrenamtskarte wird von den teilnehmenden kommunalen Gebietskörperschaften verliehen und ausgegeben. Die Angaben über das freiwillige Engagement muss vorher vom betreffenden Verein oder der betreffenden Organisation bestätigt werden.
Die Geltungsdauer der Ehrenamtskarte beträgt drei Jahre. Selbstverständlich kann sie bei fortbestehenden Voraussetzungen durch Antragstellung verlängert werden.
https://www.freiwilligenserver.de/ehrenamtskarte
Geändert am 01.06.2023 11:14 von Jugendserver Niedersachsen