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Ehrenamtliches Engagement und die dadurch erworbenen Schlüsselqualifikationen sind auch für spätere Arbeitgeber-innen ein wichtiges Kriterium bei der Entscheidung, wen sie einstellen werden. Deshalb solltet ihr euch von euren Trägern auf jeden Fall Zeugnisse/Bestätigungen über das geleistete Engagement schreiben lassen. Daneben gibt es außerdem die Möglichkeit, sich seine Tätigkeiten auf einem "Beiblatt zum Zeugnis" dokumentieren zu lassen.
Mit dem Beiblatt wird das ehrenamtliche Engagement in der Jugendarbeit bestätigt und dem Schulzeugnis beigelegt. Der Nachweis über freiwillige Tätigkeiten, z.B. im Jugendverband, Jugendclub oder Verein erhält so einen offiziellen Charakter. Das Beiblatt kann mit dem Zeugnis den Bewerbungsunterlagen beigelegt werden. Für eine ausführliche Würdigung der Tätigkeit, die in einer Bescheinigung des Trägers möglich ist, fehlt hingegen der Platz.
Das Formblatt ist bei allen Schulen erhältlich. Der Erlass des Kultusministeriums sieht vor, dass Schülerinnen und Schüler in ihrer Schule nach dem Vordruck fragen.
Die Bescheinigung der ehrenamtlichen Tätigkeit wird von der Organisation vorgenommen, bei der die ehrenamtliche Tätigkeit ausgeübt wurde bzw. wird - also zum Beispiel euer Jugendverband, die Kirchengemeinde, der (Sport)Verein oder die Stadt, wenn es sich um eine Einrichtung in öffentlicher Trägerschaft handelt. Die Richtigkeit des Inhaltes wird mit Unterschrift und Stempel bestätigt.
Das ausgefüllte Beiblatt muss bis zum 1. Juni der Schule zugeleitet werden. Die Schulleiterin oder der Schulleiter entscheidet, ob die bescheinigte Tätigkeit den im Erlass genannten Grundsätzen entspricht - aber vielleicht wird ja auch ein Auge zugedrückt, wenn es ein paar Tage später vorliegt.
Grundsätzlich sind Zeugnisse recht knapp gefasst und enthalten keine ausführlichen Tätigkeitsbeschreibungen. Daher sollten auch die Informationen zur ehrenamtlichen Tätigkeit im Beiblatt zum Zeugnis kurz und prägnant die wichtigsten Informationen enthalten. Der zur Verfügung stehende Platz auf dem Formblatt sollte nicht überschritten werden.
Kurz und prägnant sollen die Tätigkeiten und die erworbenen Qualifikationen dargestellt werden. Deshabl hier einige Bausteine:
Tätigkeit & Qualifikation, Leistungstätigkeit bei regelmäßigen Angeboten
Bausteine für die Beschreibung der eigenen Fortbildung
Zeugnisse in den allgemeinbildenden Schulen
RdErl. d. MK v. 24.5.2004 -303-83203 (SVBl. 7/2004 S.305; ber. SVBl. 11/2004 S.505) - VORIS 22410 -
7. Würdigung ehrenamtlicher Tätigkeit
7.1 Zum Bildungsauftrag der Schule gehört die Mitgestaltung des sozialen Lebens (§2 Abs.1 Satz 3 NSchG). Ein entsprechendes Engagement der Schülerinnen und Schüler zu fördern und sie zur Übernahme ehrenamtlicher Tätigkeit anzuregen, gehört zu den Aufgaben der Schule. Soweit sich ein solches Engagement im Rahmen der Schule entfaltet, kann es nach Nr.6.7 in Abgangs- und Abschlusszeugnissen gewurdigt werden.
7.2 Soweit die ehrenamtliche Tätigkeit außerhalb des Verantwortungsbereichs der Schule stattfindet, kann die Würdigung beispielgebender Aktivitäten in einem Beiblatt zum Zeugnis erfolgen. Als ehrenamtliche Tätigkeit kann ein Einsatz - im sozialen, diakonischen und karitativen Bereich, - im kulturellen Bereich (z.B. Kunst, Theater, Musik; Gedenkstätten- und Denkmalpflege), - im Natur-, Landschafts- und Umweltschutz, - in der Jugendarbeit und - im Sport gewürdigt werden.
7.3 Schülerinnen und Schüler, die eine Würdigung ihrer ehrenamtlichen Tätigkeit außerhalb des Verantwortungsbereichs der Schule wünschen, erhalten von der Schule ein Formblatt nach dem Muster der Anlage 11, das von der jeweiligen Organisation in eigener Verantwortung auszufüllen und der Schule bis zum 1.Juni zuzuleiten ist. Die Schulleiterin oder der Schulleiter entscheidet, ob die bescheinigte Tätigkeit den vorstehend genannten Grundsätzen entspricht. Die Bescheinigung wird als Beiblatt zum Zeugnis ausgehändigt. Eine Kopie ist zu den Schülerakten zu nehmen.
Geändert am 25.03.2015 14:39 von Backendautor