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1 Ehrenamt

Beschluss der 32. ordentlichen Vollversammlung des Landesjugendringes Niedersachsen e.V.:

1.1 Die Förderung ehrenamtlichen Engagements kann nur gemeinsam gelingen

Jugendarbeit ist der Grundstein des bürgerschaftlichen Engagements. Freiwilliges Engagement ist aus unserer Gesellschaft nicht wegzudenken. Die Bürgergesellschaft lebt davon, dass fast jede-r Zweite in Niedersachsen in ihrer/seiner Freizeit aktiv ist – sei es in Verbänden, Kirchen, Vereinen, Initiativen oder Parteien.  Dem freiwilligen Engagement von jungen Menschen kommt dabei eine entscheidende Rolle zu. Wer sich in seiner Jugend ehrenamtlich engagiert, ist auch als Erwachsene-r überdurchschnittlich häufig freiwillig engagiert – die Gesellschaft profitiert also auch langfristig, wenn junge Menschen aktiv sind (vgl. DJI-Studie »Kompetenzerwerb im Freiwilligen Engagement« 2008).

Für die Jugendlichen bietet das Engagement gute Möglichkeiten, sich gesellschaftlich zu beteiligen, sie lernen, dass es sich lohnt, sich für Interessen einzusetzen und Projekte voranzutreiben, und sie entwickeln Qualifikationen, die nicht nur im Engagement, sondern auch in der Lern- und Arbeitswelt immer stärker gefragt sind: Teamwork, Konfliktfähigkeit, Toleranz und soziales Verhalten.
Junge Menschen engagieren sich vor allem in ihrem unmittelbaren Lebens-umfeld für andere junge Menschen und sind überwiegend im Bereich der Jugendarbeit aktiv (vgl. Shell-Jugendstudie 2006 und Prognos Engagement-Atlas 2009).

Aus diesen Gründen kommt der Förderung des ehrenamtlichen Engagements in der Jugendarbeit eine zentrale gesellschaftliche Bedeutung zu – dieses Engagement ist eng mit der Juleica verknüpft, die als Qualifikations-, Legitimations- und Anerkennungsinstrument aus der Jugendarbeit nicht mehr wegzudenken ist. 
Die allgemeine Würdigung ehrenamtlichen Engagements von Politiker-inne-n und Unternehmer-inne-n helfen Jugendleiter-inne-n allerdings nur dann weiter, wenn diesen Aussagen auch das entsprechende Handeln folgt. Die Jugendverbände in Niedersachsen fordern daher: 

1.2 1. Der Bildungsauftrag der Schulen darf sich nicht auf den Lernstoff der Fächer beschränken

Schüler-innen sollen auch ermutigt und motiviert werden, sich gesellschaftlich zu engagieren. Dafür ist es notwendig, dass Schulleitungen und Lehrer-innen auch auf das ehrenamtliche Engagement ihrer Schüler-innen Rücksicht nehmen und den Jugendlichen Freiräume für außerschulisches Engagement bieten. Ganztagsschulen müssen sicherstellen, dass die nötigen Zeitfenster für freiwilliges Engagement planbar von schulischen Verpflichtungen freigehalten werden. In der Kooperation von Schulen mit Jugendverbänden ist es notwendig, die Arbeitsmöglichkeiten der Ehrenamtlichen in Ganztagsschulangeboten zu verbessern.

1.3 2. Durch die zunehmende Verkursung der (Fach-)Hochschulen und enge Studienpläne stehen viele Studierende vor der Herausforderung, ihr Engagement parallel zum Studium aufrecht halten und leisten zu können

Dadurch haben Jugendverbände immer häufiger die Schwierigkeit, qualifizierte Teamer-innen für Seminare zu finden. Daher ist es dringend notwendig, dass ehrenamtlich erworbene Qualifikationen auf das Studium angerechnet werden können und dass eine Anrechnung des Engagements auf Studienzeiten möglich wird.

1.4 3. Unternehmen können durch die großzügige Freistellung ihrer Mitarbeiter-innen für die Betreuung von Ferienfreizeiten und Seminaren der Jugendverbände unter Fortzahlung des Lohnes maßgeblich dazu beitragen, dass es auch zukünftig ein attraktives nichtkommerzielles Freizeitangebot für Kinder und Jugendliche in Niedersachsen gibt

Das Land Niedersachsen und die Kommunen müssen hier bei ihren Beamt-inn-en und Angestellten mit gutem Beispiel vorangehen und bei Unternehmen, an denen sie 
beteiligt sind, entsprechende Regelungen durchsetzen.

1.5 4. Sowohl durch die besondere gesellschaftliche Bedeutung des Engagements junger Menschen als auch durch die umfassende Qualifikation der Jugendleiter-innen kommt der Anerkennung der Jugendleiter-innen eine besondere Bedeutung zu, der sich Land und Kommunen bewusst sein müssen.

Dies bedeutet auch, dass die Juleica auch zur Inanspruchnahme von Leistungen berechtigen muss, die anderen Ehrenamtlichen, wie z.B. den Inhaber-inne-n der Ehrenamtscard, gewährt werden. 

1.6 5. Insbesondere Kommunen können viel dafür tun, das Engagement von Jugendlichen zu fördern.

Mit Dankeschön-Veranstaltungen und einer guten und unbürokratischen Förderung von Aktionen der Jugendarbeit tragen sie maßgeblich zur Wertschätzung der Arbeit bei und entfalten nachhaltige Potenziale bei den Jugendleiter-inne-n.

1.7 6. Die Formen des ehrenamtlichen Engagements in der Jugendarbeit sind seit Jahren einem Wandel unterworfen:

Neben längerfristigem Engagement wollen sich junge Menschen zunehmend projektorientiert einbringen. Der starke Druck, dem junge Menschen heute vermehrt durch Ausbildung, Studium, arbeitsplatzbedingten Umzug oder durch die  Verkürzung der Schulzeit bis zum Abitur ausgesetzt sind, verschärfen diesen Trend noch weiter. Daher ist es immer mehr notwendig, die regionalen Strukturen der freien Jugendarbeit zu stärken und mithilfe von hauptamtlichem Personal die Ehrenamtlichen zu unterstützen und zu qualifizieren. Mit einem entsprechenden Förderprogramm würde das Land Niedersachsen hier einen wichtigen Beitrag zur Struktursicherung der Jugendarbeit leisten.

 
Um dem freiwilligen Engagement in der Jugendarbeit in seiner zentralen gesellschaftlichen Bedeutung mit der nötigen Aufmerksamkeit und Würdigung gerecht zu werden, müssen alle gesellschaftlichen Träger ihr Engagement und ihre Unterstützung verstärken. Die Mitgliedsverbände das Landesjugendrings fordern daher Politik, Verwaltung, Unternehmen und Schulen auf, ehrenamtliches Engagement in der Jugendarbeit wohlwollend zu fördern und zu unterstützen.


Geändert am 30.11.2014 21:02 von Jugendserver Niedersachsen

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