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Beschlossen wurden Anträge zu einem jugendgerechten Niedersachsen in Zusammenhang mit dem Koalitionsvertrag der niedersächsischen Landesregierung, zur energetischen Sanierung von Jugendbildungsstätten, zur Ausweitung des sozialen Wohnungsbaus und zur Schaffung von jugendgerechten Rahmenbedingungen in Bezug auf Arbeitsbefreiungen.
So füllt der Beschluss „Koalition für die Jugend? – Gemeinsam für ein jugendgerechtes Niedersachsen!” die Themen „Innovation, Sicherheit und Zusammenhalt” der Koalitionsvereinbarung der niedersächsischen Landesregierung mit jugendgerechten Inhalten und es werden Forderungen aus der Jugendarbeit, u.a. für die Bereiche Beteiligung, Bildung, Förderung und ehrenamtliches Engagement, formuliert.
Die (finanzielle) Unterstützung der Landesregierung für Sanierungs- und nötige Umbaumaßnahmen zur Erlangung eines klimafreundlichen Gebäudestandards der jugendverbandlichen Bildungsstätten fordern die Jugendverbände in ihrem Beschluss „Verbandliche Bildungsstätten müssen klimafreundlich(er) werden!”. Bereits im Zuge des Projekts „Klima-Challenge“ wurde dieses Problem erkannt sowie eine entsprechende Unterstützung seitens der Landesregierung zugesagt – dieser Zusage muss nun eine Umsetzung folgen.
Mit der Aufforderung an die Landesregierung, durch den Abbau von Leerstand mehr bezahlbaren Wohnraum zu schaffen und die Bautätigkeit des Landes deutlich auszuweiten, beschäftigt sich der dritte Beschluss „Sozialen Wohnungsbau ausweiten – auch im Interesse der jungen Generation!”. Dabei wird die Landesregierung aufgefordert, vor allem Genossenschaften und Kommunen zu unterstützen, um neue Wohnungen und innovative Wohnprojekte zu schaffen.
Im neuen Koalitionsvertrag ist auch die Bearbeitung der Arbeitsbefreiung für ehrenamtliche Tätigkeiten mit aufgenommen worden. Der Beschluss „Arbeitsbefreiung: jugendgerechte Rahmenbedingungen schaffen” nimmt das zum Anlass, insbesondere die Rahmenbedingungen für ehrenamtliches Engagement noch einmal in den Fokus zu rücken. Dabei spielen die Formulierungen der §§ 1(4) und 2 des Gesetzes über die Arbeitsbefreiung für Zwecke der Jugendpflege und des Jugendsports ebenso eine Rolle wie der Einsatz der Landesregierung im Hinblick auf mehr Freiheiten bei der Anerkennung ehrenamtlichen Engagements in den (Hoch-)Schul- und Ausbildungsstrukturen. Von Schulen, Ausbilder-inne-n und/oder Universitäten wird gefordert, konkrete Handlungsmöglichkeiten für die individuelle, anlassbezogene und nachteilsfreie Freistellung von ehrenamtlich Tätigen zu eröffnen.
Die Beschlüsse sowie Bilder der Veranstaltung sind unter www.ljr.de zu finden.