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Stellungnahme zur EU-Urheberrechtsreform: Eine Gefahr für die Meinungsfreiheit

Die Initiative „Keine Bildung ohne Medien!“ (KBoM!) sieht die Einigung des Europäischen Parlaments, des Rates der Europäischen Union und der Europäischen Kommission über die Novelle des Urheberrechts im Digitalen Binnenmarkt und insbesondere Artikel 13 der Richtlinie äußerst kritisch.


Die Initiative „Keine Bildung ohne Medien!“ (KBoM!) sieht die Einigung des Europäischen Parlaments, des Rates der Europäischen Union und der Europäischen Kommission über die Novelle des Urheberrechts im Digitalen Binnenmarkt und insbesondere Artikel 13 der Richtlinie äußerst kritisch. KBoM! begrüßt daher die Proteste von tausenden Menschen in Deutschland und die Petition von fast 5 Millionen EU Bürgerinnen und Bürgern gegen die geplante Reform.

Die Gestaltung von und mit Medien ist zentraler Bestandteil von Medienbildung. Egal ob privat oder beruflich, in der institutionellen oder außerschulischen Bildung – die Herstellung von Medienprodukten macht Schaffende auch gleichzeitig zu RechteinhaberInnen. KBoM! unterstützt daher generell den Schutz von Urheberrechten, positioniert sich aber klar gegen eine Richtlinie, die zwangsläufig nur durch die Einrichtung von Upload-Filtern umgesetzt werden kann und begründet dies besonders mit folgenden Punkten:

1. Gefahr der Einschränkung der Meinungsfreiheit und Partizipationsmöglichkeiten

Von der Urheberrechtsreform betroffene Onlineplattformen müssen „im Sinne von hohen Industriestandards alles Mögliche tun, um den Upload von geschützten Inhalten zu verhindern“ (Art. 13. 4.). Dies birgt die Gefahr von Overblocking (technische Unterbindung z.B. eines Uploads anhand von Vorgaben (Regeln oder Algorithmen), die Ausnahmen und Sonderfälle nicht beachtet). Denn sollte eine Filtersoftware ein geschütztes Werk nicht erkennen, so würde dies ein potentielles rechtliches Risiko für den Plattformbetreiber darstellen. Wird allerdings ein legales Werk blockiert ist dies für Plattformbetreiber folgenlos. Weiterhin ist keine künstliche Intelligenz bislang (dies wird sich auch in den nächsten Jahren nicht ändern) dazu in der Lage, komplexe semantische Zusammenhänge in Video- oder Audioproduktionen zu erkennen. Parodien oder die Nutzung von Zitaten (nach §51 UrhG.) sind hierdurch gefährdet, da Plattformen im Zweifel Inhalte eher blockieren. Axel Voss (Verhandlungsführer für die Novelle des Urheberrechts) sagt dazu in einem Interview im Handelsblatt: „Ich kann nicht dafür garantieren, dass die Maßnahmen, die Plattformen ergreifen um ihrer Haftung gerecht zu werden, hundertprozentig arbeiten und deshalb die Meinungsfreiheit auch mal eingegrenzt wird.” Auch vor dem Hintergrund von Einschränkungen der Meinungsfreiheit und Rechtsstaatlichkeit in einzelnen EU Mitgliedsländern darf eine derartige Infrastruktur gar nicht erst geschaffen werden.

2. Potentielle Oligopole von Facebook, Google, Amazon und co. und daraus entstehende datenschutzrechtliche Risiken

Möglichkeiten zur Kontrolle von Inhalten wurden beispielsweise bereits von Google entwickelt. Dazu wurden von Google mehr als 100 Millionen Dollar in die Entwicklung des sogenannten „Content ID”-Systems investiert. Start-Ups, mittelständische Unternehmen oder gar Open-Source Projekte können bei diesen hohen Industriestandards nicht mithalten. Die Folge: Filtersoftware muss von großen US-Unternehmen wie Google, Facebook oder Amazon erworben werden. Diese können damit jeden Upload aus der EU überwachen, erhalten noch mehr Daten und können auch bestimmen welche Inhalte blockiert werden und welche nicht. Auch der Bundesbeauftragte für den Datenschutz warnt daher vor der aktuellen Reform des Urheberrechts: „Auch wenn Uploadfilter nicht explizit im Gesetzentwurf gefordert werden, wird es in der praktischen Anwendung auf sie hinauslaufen. Gerade kleinere Plattform- und Diensteanbieter werden nicht die Möglichkeit haben, mit allen erdenklichen Rechteinhabern Lizenzverträge zu schließen. Ebensowenig werden sie den immensen Programmieraufwand betreiben können, eigene Uploadfilter zu erstellen. Stattdessen werden sie auf Angebote großer IT-Unternehmen zurückgreifen, so wie das heute schon unter anderem bei Analysetools passiert, bei denen die entsprechenden Bausteine von Facebook, Amazon und Google von vielen Apps, Websites und Services verwendet werden.” 

3. Folgen für den Bildungsbereich

Aktive Medienarbeit bietet einen Rahmen, um handelndes und an Lebenswelten orientiertes Lernen zu ermöglichen und damit zugleich eine Vielzahl von Fähigkeiten wie Gestalten, Kommunizieren, Interagieren aber auch das Präsentieren zu erlernen. Besonders im Hinblick auf das Präsentieren geht es darum, zu eigenen Meinungen und Aussagen stehen zu können und damit die Grundlage für Partizipation im öffentlichen Bereich auch im Sinne von zivilgesellschaftlicher Beteiligung zu schaffen. Im Zusammenhang mit aktiver Medienarbeit werden häufig auch Web 2.0 Tools eingesetzt, die es ermöglichen von Nutzerinnen und Nutzern erstellte Inhalte zu veröffentlichen (Actionbound, Prezi oder Kahoot sind nur einige Beispiele dafür). Dies macht deutlich, dass nicht nur große Plattformen wie YouTube oder Instagram von der Urheberrechtsreform und potentiellen Uploadfiltern betroffen sind, sondern auch kleinere Angebote, die gerne in Bildungskontexten (Schule, Hochschule und außerschulische Bildungsarbeit) eingesetzt werden und Lernprozesse fördern und bereichern können. Damit wächst die Gefahr, dass gerade in Medienbildungsprozessen künftig derartige Software nicht mehr eingesetzt werden kann, weil Plattformen größere Hürden zur Nutzung und für die Veröffentlichung von Inhalten auferlegen. Damit werden auch Urheberrechtsbedenken zu einem stärkeren Hindernis für die Nutzung digitaler Medien und Werkzeuge besonders im Unterricht. Weiterhin ist die Gefahr groß, dass durch die Urheberrechtsreform innovative und auch pädagogisch sinnvolle Software-Angebote aufgrund der neu geschaffenen Auflagen gar nicht erst entwickelt werden.

Hintergrundinformationen

Weitere Informationen zur Entstehung, aktuellen Entwicklungen und Positionen bezüglich der Novelle des Urheberrechts:

Überblick über die Genese der geplante Urheberrechtsreform und aktuelle Entwicklungen: netzpolitik.org/tag/eu-urheberrechtsreform/

Erklärvideo: Das Problem mit Uploadfiltern: www.youtube.com/watch?v=651XS0O39bc

Gefahr für OER Angebote: www.zum.de/portal/blog/ZUMTeam/Offener-Brief-die-Abgeordneten-des-EU-Parlaments und auf www.heise.de/newsticker/meldung/Artikel-13-Kostenlose-Lehrmaterialien-im-Netz-bedroht-4330082.html

Juristische Einschätzungen: www.internet-law.de/2019/02/vier-gegenthesen-zur-eu-urheberrechtsreform.html sowie auf blog.wikimedia.de/2019/02/11/probleme-der-eu-urheberrechtsreform-bleiben-bestehen/

Hintergrund

Die Initiative „Keine Bildung ohne Medien!” setzt sich dafür ein, allen Mitgliedern der Gesellschaft eine grundlegende Medienbildung zu ermöglichen. Die Initiative geht auf das Medienpädagogische Manifest zurück, das 2009 von zentralen medienpädagogischen Einrichtungen in Deutschland veröffentlicht wurde. Das Bündnis versteht sich als Impulsgeber für bildungs- und professionspolitische Aktivitäten zur Förderung eines kreativen, selbstbestimmten, kritischen und sozial verantwortlichen Umgangs mit Medien. Gleichzeitig ist die Initiative ein Netzwerk, das engagierte Einzelpersonen und Einrichtungen im Feld der Medienbildung zusammenführt. 

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