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Corona-Virus – Folgen für die Jugendarbeit

Die Jugendverbände und Jugendgruppen in Niedersachsen wollen verantwortungsbewusst mit der Gesundheit ihrer Teilnehmer-innen, Mitglieder und ehren- und hauptamtlichen Mitarbeitenden sowie deren Angehörigen umgehen und ihren Beitrag zur Eindämmung des Coronavirus leisten.


Deshalb diskutieren viele Verbände, ob es sinnvoll und geboten ist, die geplanten Freizeit- und Bildungsmaßnahmen in den nahenden Osterferien abzusagen. Auch immer mehr Eltern wenden sich mit entsprechenden Fragen an die Veranstalter oder melden ihre Kinder von Maßnahmen ab.

Der Landesjugendring Niedersachsen hat deshalb auf ljr.de/corona die wichtigsten Informationen und Empfehlungen für Träger der Jugendarbeit zusammengestellt und bemüht sich darum, diese in den kommenden Tagen fortlaufend zu aktualisieren.

So sinnvoll es ist, Maßnahmen der Jugendarbeit abzusagen, um eine weitere Verbreitung des Virus‘ einzudämmen, so schwierig ist die Entscheidung für die freien Träger aus wirtschaftlichen Gründen.

Für die Jugendverbände und -gruppen sind etwaige Absagen zz. ein großes finanzielles Problem: Bei einer Absage bleiben sie auf teilweise sehr hohen Stornokosten von Unterkünften, Busunternehmen etc. sitzen. Zugleich fehlen ihnen die Teilnahmebeiträge und es droht der Verlust von Teilnahmetagen für die Berechnung der Landeszuschüsse nach dem JFG.

Sollten die Verbände mit den Auswirkungen des Coronavirus‘ auf ihre Angebote alleinegelassen werden, drohen – insbesondere bei einem längeren Anhalten der gesundheitlichen Bedrohung – weitreichende negative Folgen für die Angebote der Jugendarbeit, da die Stornokosten dann auch die Mittel „auffressen“, die eigentlich für die Durchführung von Maßnahmen in den kommenden Monaten eingeplant sind. Dies hätte den Ausfall weiterer Maßnahmen oder stark steigende Teilnahmebeiträge zur Folge. Für einige kleine Verbände könnten die Verluste sogar existenzbedrohend sein, da die Vereine kaum Rücklagen haben.

Der Landesjugendring Niedersachsen fordert daher von der Niedersächsischen Landesregierung und dem Niedersächsischen Landtag die kurzfristige Einrichtung eines Notfallfonds, aus dem sich die Jugendverbände Stornokosten erstatten lassen können, die aufgrund der Coronavirus-bedingten Absage von Maßnahmen entstehen. Ferner bedarf es Regelungen, wie mit wegfallenden Teilnahmetagen umgegangen werden kann und es muss sichergestellt sein, dass Storno- und Ausfallkosten in solchen Fällen als förderungsfähige Ausgaben seitens der Zuwendungsbehörden anerkannt werden.

 

Wir appellieren an die Landespolitik, es den Verbänden kurzfristig zu ermöglichen, in Abwägung des Risikos Veranstaltungen absagen zu können, ohne dadurch die weitere Arbeit des Verbandes zu gefährden. Hier bedarf es dringend einer Sicherheit für die Verbände, um frei von finanziellen Zwängen eine verantwortungsbewusste Entscheidung treffen zu können.

 

Der Landesbeirat für Jugendarbeit hat in seiner gestrigen Sitzung zudem das Niedersächsische Sozialministerium aufgefordert, „regulatorisch und informell auf eine landesweit einheitliche und klare Regelung zur Absage aufgrund der Corona(Corvid-19)-Thematik von Veranstaltungen der Jugendarbeit kleiner 1.000 Personen hinzuwirken.“

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