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Die Corona-Pandemie und die Beschränkungen zum Schutz der Gesundheit haben das gesellschaftliche und das private Leben aller Menschen stark verändert – dies gilt insbesondere auch für Kinder und Jugendliche. Wenn nun über eine Lockerung der Beschränkungen gesprochen wird, müssen viele Aspekte abgewogen werden, um zu einer guten Lösung für alle zu kommen. Dabei gilt es, wirtschaftliche Interessen ebenso zu berücksichtigen, wie die von Eltern, älteren Menschen und die spezifischen Belange von jungen Menschen.
Kinder und Jugendliche haben eigene Rechte und sie haben eigene Bedürfnisse. Für die Entwicklung der Persönlichkeit und für ein gesundes Aufwachsen ist mehr als ein Kinderzimmer und der Kontakt zu den Eltern nötig und es bedarf mehr als ein paar Stunden Schulunterricht: Kontakte zu anderen Kindern und Jugendlichen, Freiräume und „Freizeit von den Eltern“ sind wichtige Bausteine positiver Bedingungen des Aufwachsens in unserer Gesellschaft.
Wenn jungen Menschen nun für längere Zeit diese Entwicklungsmöglichkeiten genommen werden, hat dies langfristige negative Auswirkungen auf ihre Entwicklung mit entsprechenden negativen gesellschaftlichen Langzeitwirkungen. Zudem ist zu befürchten, dass in den letzten Wochen die Anzahl der Fälle häuslicher Gewalt gegen Kinder und Jugendliche stark gestiegen ist und die Betroffenen wegen der fehlenden Kontaktmöglichkeiten zu Lehrkräften, Erzieher*innen, Freund*innen und Jugendleiter*innen seltener die Möglichkeit hatten, sich anderen anzuvertrauen. In der Diskussion um die Lockerung der Maßnahmen zur Eindämmung der Pandemie dürfen auch solche kinderrechtlichen Aspekte nicht außer Acht gelassen werden.
Ergänzend kommt hinzu, dass die Kinder- und Jugendarbeit eine wichtige Bedeutung für die politische und gesellschaftliche Partizipation junger Menschen spielt – die Mitwirkungsmöglichkeiten und Artikulationsfunktionen sind gerade auch in solch belastenden Zeiten von zentraler Bedeutung. Das Konzept definiert keine festen Termine für den Wiedereinstieg, sondern definiert Kriterien und zieht Parallelen zu anderen gesellschaftlichen Bereichen.
In den letzten Wochen und Tagen wurden zahlreiche Lockerungen vorgenommen und Beschränkungen aufgehoben – für die Jugendarbeit gilt in Niedersachsen zurzeit jedoch noch ein komplettes Verbot, Maßnahmen durchzuführen oder Einrichtungen zu öffnen. Vor diesem Hintergrund fordern LAG OKJA und LJR daher, die Angebote der Kinder- und Jugendarbeit gleichermaßen bei der Lockerung der Beschränkungen zu berücksichtigen, wie andere gesellschaftliche Bereiche.
Die umfangreiche Stellungnahme mit konkreten Vorschlägen und Kriterien kann unter www.ljr.de/grundlagen/corona/forderungen/wiedereinstieg-in-angebote-der-jugendarbeit.html heruntergeladen werden.