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Beschluss zur Beteiligung an der Kampagne wir sind #zukunftsrelevant

Mit Blick auf die unverhältnismäßige Beschränkung der Arbeit mit Kindern und Jugendlichen im Rahmen der Maßnahmen zur Eindämmung der Pandemie durch COVID 19 fordert die Landesjugendkammer, zentrales Beschlussgremium des Jugendverbands Evangelische Jugend in der Ev.-luth. Landeskirche Hannovers, auch in Niedersachsen dürfen Angebote in der Arbeit mit Kindern und Jugendlichen nicht stärker reglementiert werden als unter Gesichtspunkten des Infektionsschutzes notwendig, bzw. als konsumorientierte Angebote an Kinder und Jugendliche.


Wir, die Evangelische Jugend in der Evangelisch-Lutherischen Landeskirche Hannovers, unterstützen die Kampagne der aej "wir sind #zukunftsrelevant" und beschließen einstimmig folgenden Beschluss:

Gerne erfüllen wir als Ehrenamtliche und berufliche unseren Auftrag nach dem SGB VIII § 11 jungen Menschen „zur Förderung ihrer Entwicklung erforderlichen Angebote der Jugendarbeit zur Verfügung zu stellen. Sie sollen an den Interessen junger Menschen anknüpfen und von ihnen mitbestimmt und mitgestaltet werden, sie zur Selbstbestimmung befähigen und zu gesellschaftlicher Mitverantwortung und zu sozialem Engagement anregen und hinführen.“ Dazu zählen in jedem Jahr besonders in den Sommerferien die Kinder– und Jugendfreizeiten, sowie die vielen Ferienangebote vor der Haustür, in denen sich sehr viele Ehrenamtliche sehr gerne und verantwortungsbewusst mit Blick auf das Wohl von Kindern und Jugendlichen einsetzen und Berufliche ihren Auftrag erfüllen. Paradoxerweise gibt es gerade in Niedersachsen besonders viele junge Ehrenamtliche, zugleich aber die stärksten Beschränkungen, vergleicht man die Verordnungen der verschiedenen Bundesländer.

Wir fordern, dass auch in Niedersachsen Angebote in der Arbeit mit Kindern und Jugendlichen nicht stärker reglementiert werden als unter Gesichtspunkten des Infektionsschutzes notwendig, bzw. als konsumorientierte Angebote an Kinder und Jugendliche.

Als Beispiele sind zu nennen:

  • Die Beschränkung der Teilnehmendenzahlen unserer offenen Angebote auf zehn Haushalte (§3 N3.21 der VO) muss aufgehoben werden. In vielen anderen Bereichen gibt es keine derartige Beschränkung mehr, sogar Feiern und größere Veranstaltungen Volljähriger im nicht jugendverbandlichen Bereich sind erlaubt.
  • Für Angebote mit Übernachtung auch an Minderjährigen muss die bis zum 30.8. geltende Begrenzung der Teilnehmendenzahlen auf 16 Personen dahingehend sinnvoll und ausgeweitet werden, dass mit an sich jeweils aus dem Ort / der Art der Maßnahme ergebenden Einschränkungen durch den Infektionsschutz angepassten Gruppengrößen gearbeitet werden kann. Wir verstehen nicht, warum kommerzielle Reiseanbieter ihre Angebote generell größeren Gruppen machen dürfen, gemeinnützige Anbieter aus den Verbänden derzeit auf die Zahl 16 beschränkt werden.
  • Für die Qualifizierungsmaßnahmen für Ehrenamtliche, insbesondere die JuLeiCa – Schulungen müssen mit Blick auf den Infektionsschutz die gleichen Regeln gelten wie für andere Bildungsmaßnahmen und die Einschränkung auf die Gruppengröße 10 (Tagesformate) oder 16 (mit Übernachtung) aufgehoben werden.
  • Jugendbildungsstätten, Jugendherbergen und vergleichbaren Einrichtungen muss eine ihren jeweiligen Möglichkeiten und dem Infektionsschutz angemessene Beherbergung erlaubt werden, damit ein sinnvoller Betrieb möglich wird. Die in dieser Hinsicht weiter öffnenden Regelungen der anderen Bundesländer führen zu einer u.E. nach unangemessenen Einschränkung und wirtschaftlichen Benachteiligung
  • In vielen Bereichen fallen Stornokosten für eigentlich bewilligte Maßnahmen an, die aufgrund der erlassenen Verordnungen abgesagt werden mussten. Diese Kosten entstehen im Zusammenhang der gesetzlichen Grundlagen für die Jugendarbeit. Es wäre unverständlich, wenn diese von den Betroffenen getragen werden müssen. Stattdessen sind sie aufgrund der dahinter liegenden Anordnung vom Land zu tragen. Noch offen ist die Frage, wie die Stornokosten aufgefangen werden, die durch die besonderen Regelungen des Landes Niedersachsen für Gruppen entstehen, die in einem anderen Bundesland eine Herberge gebucht hatten und ihre Maßnahme nicht durchführen dürfen ebenso wie die Ansprüche bzw. Ausfälle für entfallenden Maßnahmen von Gruppen aus anderen Bundesländern in niedersächsischen Bildungsstätten, die aufgrund der Verordnung nicht anreisen dürfen.
  • Planungssicherheit: Gerade, weil Maßnahmen in der Arbeit mit Kindern und Jugendlichen verantwortlich geplant werden, braucht es verlässliche Vorläufe. Auch wenn nicht jeder Schritt in den letzten Monaten langfristig planbar war, wäre es inzwischen möglich und dringend notwendig, kurzfristig verlässliche Aussagen seitens des Landes über die weiteren Perspektiven in der Arbeit mit Kindern und Jugendlichen bis zum Ende der Sommerferien und dann darüber hinaus bis einschließlich zu den Herbstferien zu treffen.

Darüber hinaus fordern wir die Verantwortlichen auf, unsere Arbeitsfähigkeit nachhaltig zu sichern, um unserem staatlichen Auftrag zur Demokratieförderung und Persönlichkeitsentwicklung auch nach weiteren Lockerungen der Maßnahmen zum „Lockdown“ wieder nachkommen zu können. Gerade der Blick auf die finanzielle Situation unserer Tagungshäuser und Jugendbildungsstätten lässt hier berechtigte Sorgen aufkommen.

Alle Sprengel und Verbände sind aufgerufen, sich mit regionalen Aktionen wie im Sprengel Ostfriesland-Ems an lokale Abgeordnete von Land- und Bundestag sowie Superintendent*innen und Kirchenkreis- und Landessynodenmitglieder zu wenden.

Ferner rufen wir engagierte Ehrenamtliche und Berufliche in Kirchenkreisen und Ortsgruppen auf, mit der Postkartenaktion der aej im Rahmen der Kampagne „wir sind #zukunftsrelevant” auf unsere Anliegen aufmerksam zu machen.

Der erste Rundbrief zur Kampagne listet zahlreiche weitere Möglichkeiten auf, was möglich wäre, um aktiv zu werden. Kinder und Jugendliche sind seit Monaten in der Regel entweder als zu beschulende Adressaten formaler Bildung oder mit regelverletzendem Verhalten im Blick. Es wird Zeit auf uns aufmerksam zu machen!

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