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24.Februar.2021 │ Deutsches Jugendinstitut e. V.

Bundesjugendkuratorium fordert DigitalPakt Kinder- und Jugendhilfe

In dem aktuellen Zwischenruf stellt das Bundesjugendkuratorium (BJK) in elf Punkten konkrete Forderungen für einen DigitalPakt Kinder- und Jugendhilfe auf.


Die gegenwärtigen Herausforderungen während der Covid-19-Pandemie haben besonders deutlich werden lassen, dass die Kinder- und Jugendhilfe unzureichend auf die Herausforderungen und Chancen der Digitalität von Kindheit und Jugend vorbereitet ist. Es braucht eine differenzierte Digitalstrategie, die die soziale Infrastruktur für junge Menschen in der Kinder- und Jugendhilfe ausgestaltet. Dazu gehört neben einer angemessenen Ausstattung mit Internetverbindungen sowie geeigneter Hard- und Software auch die Sicherung der fachlichen Qualität der Kinder- und Jugendhilfe im Zusammenhang mit den verschiedenen digitalen Formaten.

Ausgehend von einer kinderrechtlichen Perspektive unterstreicht das BJK die Relevanz diskriminierungsfreier Teilhabechancen sowie die Bedeutung des Kinder- und Jugendschutzes im digitalen Raum. Das soziale Leben von jungen Menschen ist heute durch einen digitalisierten Alltag geprägt. Unterschiede in der digitalen Ausstattung und der sozialen sowie fachlichen Begleitung im institutionellen Gefüge des Aufwachsens führen zu einem Mehr an sozialer Benachteiligung unter den jungen Menschen. Der DigitalPakt Kinder- und Jugendhilfe muss fachliche Standards setzen, die Barrierefreiheit zum Ziel haben und Ausschlüsse sowie Stigmatisierungen auch in der digitalen Welt verhindern.

Das BJK hat sich im Vorfeld des Zwischenrufes intensiv mit Expert*innen aus der Kinder- und Jugendhilfe beraten. Auch die Ausgestaltung des DigitalPaktes Kinder- und Jugendhilfe benötigt den systematischen Einbezug von Expert*innen für Kindheit, Jugend, Familie und Kinder- und Jugendhilfe sowie auf allen Ebenen die Beteiligung von jungen Menschen im Rahmen der Digitalstrategie von Bund, Ländern und Kommunen.

Eine zukünftige Bundesregierung sollte sich darüber verständigen, wie und mit welchen Ressourcen sie die Digitalstrategien mit Bezug auf die Kindheit und Jugend politisch unterstützen und wie sie einen DigitalPakt Kinder- und Jugendhilfe nachhaltig und langfristig gestalten will.

Der Zwischenruf des BJK steht auf www.bundesjugendkuratorium.de/stellungnahmen zum Download bereit

Hintergrund

Das Bundesjugendkuratorium (BJK) ist ein von der Bundesregierung eingesetztes Sachverständigengremium. Es berät die Bundesregierung in grundsätzlichen Fragen der Kinder- und Jugendhilfe und in Querschnittsfragen der Kinder- und Jugendpolitik. Dem BJK gehören bis zu 15 Sachverständige aus Politik, Verwaltung, Verbänden und Wissenschaft an. Die Mitglieder wurden durch die Bundesministerin für Familie, Senioren, Frauen und Jugend für die Dauer der laufenden Legislaturperiode berufen.

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